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Flugplatzregeln 

  Diese Regelung gilt für alle unsere Flugplätze 

Für Gast Piloten 

Ja ihr dürft hier in Luxembourg Fliegen unter bestimmten regeln! , wenn ihr einen Flugschein aus einer EU anerkannten Flugschule besitzt und eine gültige Versicherung habt. Dann müsst ihr auch im Paramoteur Club eine Mitgliegschaft anfragen 35€ für`s Jahr und ihr bekommt auch eine Einweisung , und wichtig ist immer Notam nach lesen .sie finden noch mehr infos unter Flugplatzregeln 

Radiofrequence 446.06250 CTCSS 67.0 Kanal 1 PMR

Regelungen zur Nutzung der Plattform, Beschreibung der Bedienung, Nutzung der Pulm-Plattform einschließlich der Klassen von Pulm.

Sonderlande- und Startplatz Bettendorf Standort: Lange Losen

Referenzpunkt des Flugplatzes: (WGS84) 49°51'33.00"N - 6°13'39.60"E / Höhe 995ft AMSL 303,40m

Info: Ray Hoffmann, Präsident des Paramotor Club Luxembourg

Inhalt Erster Teil:

Beschreibung der Plattform allgemeine Informationen Öffnungszeiten und Einschränkungen Teil II Nutzungsbedingungen die Anwendbarkeit der Nutzungsregeln Nutzung durch Flugzeuge Start- und Landekräfte Start- und Landeausrüstung Parken / Packen Statistiken Lärmschutz Kraftstoffversorgung einsteigen und fahren Straßen, Wege und Seitenwege Allgemeiner Fahrzeugverkehr Zutritt und Verhalten in Flugbetriebsbereichen Weisungsrechte andere Operationen Verschmutzung Abfallmanagement Sicherheitsregeln Delikt

Beschreibung der Plattform 1. Allgemeine Information Bezeichnung der Start- und Landeplattform für PULM-Motorschirme Referenzpunkt des Flugplatzes: (WGS84) 49°51'33.00"N - 6°13'39.60"E / Höhe 995ft AMSL 303,40m Zugelassene Luftfahrzeuge: PULM-Luftsportgeräte (Motorgleitschirme) mit einem Abfluggewicht bis 120 kg Leergewicht Bodenbeschaffenheit: Präriegelände, kurze Grasdecke. Richtung: Die Strecke wird durch die Richtung des vorherrschenden Windes bestimmt. Der Abflug und Endanflug muss gegen den Wind erfolgen, wie es bei Gleitschirmfliegern üblich ist. Landungen und Starts müssen in unbewohnten Gebieten erfolgen. 2. Öffnungszeiten und Einschränkungen Die Special Purpose Platform (Special Landing and Takeoff Site) kann für die Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) bei Tageslicht und bei Sichtwetterbedingungen (VMC) mit eigenen Flugzeugen genutzt werden Flüge sind zu folgenden Zeiten (Ortszeit) zulässig: 30 Minuten vor Sonnenaufgang (SR) bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang (SS). Die Plattform wird nicht genutzt, wenn sich die Tiere innerhalb des Feldes befinden oder das Gras zu hoch ist. Der nahegelegene Bauernhof sollte überflogen oder großräumig gemieden werden. Es wird festgelegt, dass jeder startende Pilot die NOTAMs konsultieren und befolgen muss.

Anwendbarkeit der Nutzungsbedingungen.

Wer die Plattform mit einem PULM nutzen möchte, darf nicht auf das Feld fahren.

Soweit sich die Vorschriften und Weisungen auf Betreiber von Luftfahrzeugen beziehen, gelten sie entsprechend für Halter von Luftfahrzeugen und für Personen, die Luftfahrzeuge nutzen, ohne deren Betreiber oder Eigentümer zu sein. Start- und Landekräfte

Jeder Pilot muss vor dem 1. Abflug eine Einweisung erhalten.

Nur Mitglieder des Paramotor Club Luxembourg sind berechtigt, die spezielle Lande- und Startplattform zu nutzen.

Der Pilot muss im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz sein.

 Für seine PULM-Ausrüstung: RC-Versicherung, ein Höhenmesser, ein Rettungsgerät (Fallschirm), ein Helm, ein GPS, das Flüge aufzeichnen kann, und ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis für den verwendeten PULM. Es dürfen nur zugelassene Gerätekombinationen (Antrieb/Gleitschirm) verwendet werden. Jeder Pilot ist für sich selbst und für alle durch seine Handlungen verursachten Schäden verantwortlich. Der Pilot kann in keiner Weise den Verein oder den Eigentümer des Grundstücks zur Verantwortung ziehen.

Start- und Landemöglichkeiten

Für Starts und Landungen ist der ausgewiesene Start- und Landeplatz zu nutzen. Man muss sich auf der Seite vorbereiten, wo niemand im Weg ist, den Schirm wie eine Rose einwickeln und zum Startpunkt gelangen, wenn er frei ist.

Parken / Packen

PULMs müssen auf den ausgewiesenen Abstell- und Packflächen abgestellt werden, wobei auch das Packen von Gleitschirmen gestattet ist. Die Sicherung eines abgestellten PULM liegt in der Verantwortung des Eigentümers des PULM. Nutzer sind verpflichtet, die Anlage und deren Ausstattung pfleglich zu behandeln, Schäden sind vom Verantwortlichen unverzüglich dem Eigentümer und Betreiber der Plattform sowie dessen Versicherung zu melden.

 

Statistiken

PULM-Piloten müssen dem Platform Club die für statistische Erhebungen notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Sie können Ihre Flüge auf xcontest.org hochladen, um einen Überblick über Ihre Flüge zu erhalten.

Es wird ein Hauptflugbuch geführt, in dem Starts und Landungen mit folgenden Einträgen nachzuweisen sind: Tag, Uhrzeit, Flugart PULM Flugart, bei Flug vom Flugplatz A zum Flugplatz B der Startort und d‘ Landung.

 

Flugbewegungen müssen vor dem Start oder nach der Landung einem der Vorstandsgremien gemeldet werden. Per WhatsApp oder SMS mit allen Daten

 

Lärmschutz -

Piloten müssen die Lärmbelästigung durch PULMs auf und in der Nähe der Plattform auf ein unvermeidbares Minimum begrenzen. Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Überfliegen bebauter Gebiete innerhalb des Plattformumfangs. Rundgänge um die Plattform in geringer Höhe sind ausnahmslos verboten.

 

Kraftstoffversorgung

Es ist verboten, auf dem Start- und Landeplatz Treibstoff zu tanken oder zu entleeren. Die Lagerung von Treibstoff auf der Plattform ist verboten. (Kann nur im eigenen 10L-Auto gelagert werden)

 

Betreten Sie die Plattform und fahren Sie weiter Der Zugang zur Plattform ist ausschließlich Mitgliedern des Paramotor Club Luxembourg gestattet.

Straßen

Wege und Gassen Straßen, Landwege dürfen nicht durch Autos usw. blockiert werden. in einer Weise, die Landwirte bei der Bewirtschaftung der Felder und bei der Durchfahrt landwirtschaftlicher Maschinen behindert.

 

Betreten und Befahren von Flugverkehrszonen (PULM)

 

Beim Betreten der Plattform hat der fliegende PULM immer Vorrang. Es ist verboten, die Plateform mit dem Auto zu betreten .

Weisungsrechte Der Paramotor Club Luxembourg ist für die Durchsetzung der Regeln für die Nutzung der Plattform durch den Eigentümer des Feldes verantwortlich. Wir haben die erforderlichen Vollmachten erhalten.

 

Das können Sie zum Beispiel - PULMs verschieben - Fluggenehmigung erteilen - Machen Sie von Ihren Rechten auf der Plattform Gebrauch - Dokumentenanzeige - Verbote aussprechen andere Operationen Kommerzielle Aktivitäten sind nicht gestattet.

 

6. Umweltverschmutzung Jegliche Verschmutzung muss von der Person, die sie verursacht hat, beseitigt werden; andernfalls kann der Plattformbetreiber die Reinigung auf Kosten des Verursachers durchführen lassen.

 

7. Entsorgung von Abfällen Die Deponierung von Abfällen ist vor Ort grundsätzlich verboten.

 

8. Sicherheitsregeln Sicherheitsmaßnahmen aufgrund von Gesetzen oder anderen gesetzlichen Vorschriften sind strikt einzuhalten.

 

9. Straftat Wer gegen die Bestimmungen dieser Ordnung des Sonderlande- und Startplatzes oder gegen die auf der Grundlage dieser Ordnung erlassenen Weisungen des Paramotor Club Luxembourg verstößt, kann vom Gelände verwiesen werden. Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche bleiben unberührt. -

 

Alle Piloten sind verpflichtet, ihre Flüge mittels GPS-Track aufzuzeichnen.

Diese Flugaufzeichnungen können vom Vorstand angefordert werden, beispielsweise um die Einhaltung der Regeln der PULM-Plattform zu überprüfen oder um Beschwerden von Dritten zu überprüfen. Jeder Pilot ist verpflichtet, drei Monate lang den GPS-Flugverlauf zu verfolgen.

 

Während des Starts kann jeweils nur ein Pilot im Anflug- und Startbereich an Höhe gewinnen.

 

Motoren können nur in Richtung Wald geheizt werden.

 

Der Start mehrerer Motorschirme kann nur nacheinander erfolgen, sobald der vorherige Pilot den Anflug- und Startbereich verlassen hat.

 

Sobald diese Höhe erreicht ist, muss jeder Pilot den Startsektor auf dem kürzesten Weg verlassen um die Lärmbelästigung zu minimieren.

 

Flüge im An- und Abflugbereich sollten nur so lange dauern, wie es für einen sicheren Flugbetrieb erforderlich ist, um die Lärmbelastung zu minimieren.

 

Die Anleitungen :

 

Außerhalb der An- und Abflugbereiche gelten die gesetzlichen Mindestsicherheitshöhen. Jeder Pilot verwaltet sein PULM eigenverantwortlich und muss technisch sicherstellen, dass er die vorgeschriebenen Mindesthöhen einhalten kann. Im Falle einer behördlichen Untersuchung ist der Verein zur Übermittlung von Flugdaten (Hauptflugbuch) und Pilotendaten verpflichtet. Verstöße gegen diese und bestehende Regeln sind nur eine Warnung zum zweiten Mal eine Sperre von bis zu drei Monaten zum dritten Mal mit einer Sperre von mindestens drei Monaten. Der Vorstand behält sich das Recht vor, ein Mitglied, das dauerhaft gegen die Regeln verstößt, aus dem Club auszuschließen.

 

Der Vorstand 

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